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Flugverspätung von 12 Stunden macht Kurzurlaub zunichte

Frau B. hat über einen Reisevermittler bei der Fluggesellschaft LEVEL einen Hin- und Rückflug von Wien nach Malaga, Spanien und zurück gebucht, wobei der Abflug aufgrund einer 12-stündigen Verspätung nicht ihren Ansprüchen entsprochen hat. Laut Angaben der Konsumentin wurde der geplante Abflug um ca. 14:00 Uhr aufgrund von technischen Problemen bei der Flugmaschine auf dem nächsten Tag in der Nacht um ca. 01:00 verschoben. Vor Ort wurden den Konsumenten zur Auswahl Essens- oder Taxigutscheine angeboten, jedoch hätte die Konsumentin von der enormen Verspätung gewusst, hätte sie ihren Kurzurlaub gar nicht angetreten. Da Frau B. aufgrund der Unzufriedenheiten eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von ca. € 700,- haben wollte und mit dem Unternehmen nicht mehr weiter wusste, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Konsumentin zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Fluggesellschaft LEVEL hat bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen.