Flugverspätung führt zu Unannehmlichkeiten
Frau C. hat für Anfang Dezember 2018 über VUELING AIRLINES S.A. einen Hinflug von Wien nach Barcelona, Spanien für zwei Personen gebucht, wobei die Abflugzeit für ca. 11:00 angesetzt war. Laut Angaben der Konsumentin mussten alle Passagiere das Flugzeug jedoch verlassen, wobei der nächste Abflugtermin erst für ca. 17:00 festgelegt wurde. Durch die Flugverschiebung sind den Konsumenten Unannehmlichkeiten (keine konkrete Auskünfte vor Ort, lange Wartezeiten, verlorener Urlaubstag in Barcelona usw.) entstanden. Nach mehreren Kontaktaufnahmen und der Zusendung von notwendigen Unterlagen wurde der Konsumentin eine Geldentschädigung angeboten, welche sie jedoch auch Wochen später noch immer nicht erhalten hat. Hilfesuchend hat sich Frau C. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Frau C. zufriedenstellende Lösung gefunden werden Die Fluggesellschaft VUELING AIRLINES S.A. hat bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen.