Flugzeug ist früher abgeflogen. Komm ich noch zu einer Rückerstattung?
Frau S. habe einen Hin- und Rückflug nach Irland für drei Personen in Höhe von € 990,- bei der Fluggesellschaft Aer Lingus gebucht. Leider habe sie den Hinflug nicht in Anspruch nehmen können da dieser bereits am Vormittag stattgefunden habe. Angeblich habe die Fluggesellschaft die Konsumentin über die Flugänderung informiert, jedoch habe sie eine E-Mail diesbezüglich nicht erhalten. Frau S. habe versucht für den nächsten Tag einen Flug bei Aer Lingus zu buchen, jedoch erfolglos. Nach der Reklamation sei der Konsumentin ein Betrag in Höhe von nur € 520,- refundiert worden, weshalb sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde Frau S. noch zusätzlich ein Betrag in Höhe von € 467,- zurückerstattet.