Entschädigung für Flugverspätung verweigert
Frau K. hat über für einen Reisevermittler bei den Ukraine International Airlines einen Flug von Istanbul über Kiew nach Wien für vier Personen gebucht, wobei dieser aufgrund einer Flugverspätung nicht ihren Ansprüchen entsprochen hat. Laut Angaben der Konsumentin war der Abflug von Istanbul zwei Stunden verspätet, wobei der Zwischenaufenthalt in Kiew vier Stunden statt 30 Minuten gedauert hat. Aufgrund der unerwarteten und unerwünschten 6-stündigen Wartezeit, möchte die Konsumentin eine Entschädigung für die Verspätung haben, Grund weshalb sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt hat.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben des Reisevermittlers ist für die entstandene Verspätung die Fluggesellschaft verantwortlich. Nach mehrmaligen Kontaktversuchen teilte letztlich das Unternehmen Ukraine International Airlines mit, dass man zu keiner Entschädigungsleistung verpflichtet sei, da man nicht in den Wirkungskreis der einschlägigen EU-Verordnung falle, zumal man nicht in einem EU-Land ansässig wäre.