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Keine Entschädigung bei Flugverspätung?

Herr B. sollte am 31.03.2019 mit einem Flug der Austrian Airlines um 23.45 Uhr von Bangkok nach Wien fliegen. Der Abflug verspätete sich jedoch um 4 Stunden und der Konsument wollte dafür entschädigt werden. Da Herr B. mit dem Unternehmen auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte sich er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte für Herrn B. keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Austrian Airlines bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben hat.