Umgekehrte Buchung verhindert einen Kurzurlaub
Frau H. hat einen Hin- und Rückflug für 3 Personen von Wien nach Istanbul für einen Kruzurlaub Anfang November 2018 über das Unternehmen Gotogate gebucht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie nach Erhalt der Buchungsbestätigung festgestellt, dass die Buchung in umgekehrter Reihenfolge vorgenommen wurde, also ein Hin- und Rückflug von Istanbul nach Wien und zurück gebucht wurde. Auf telefonische Anfrage hat man Frau H. mitgeteilt, dass eine Stornierung nicht möglich sei und die gleiche Rückmeldung hat sie auch von der Fluggesellschaft Turkisch Airlines erhalten. Da Frau H. auch bereits ein Hotel in Istanbul reserviert hat, wollte sie die Flugbuchung unbedingt richtigstellen lassen und wandte sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Gotogate bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.