Anspruch auf Entschädigung wegen Flugüberbuchung bleibt unbefriedigt
Frau Z. habe Ende März 2018 einen Flug nach Madrid mit der Fluglinie Iberia, Lineas Areas de Espana gebucht. Laut Angaben der Konsumentin habe sie am Abflugtag mit Bedauern feststellen müssen, dass sie auf Grund der Flugüberbuchung erst am kommenden Tag fliegen konnte. Frau Z. ließ weiter mitteilen, dass sie in Übereinstimmung mit der Richtlinien auf einer Entschädigung im Wert von ca. € 400,- , berechtigt war, die ihr auch am Schalter schriftlich versprochen wurde. Trotz eingereichten Beschwerden zwecks Wiedergutmachung wurde sie nur getröstet, ohne die ihr zustehende Entschädigung zu bekommen. Da sie nicht mehr weiter wusste, wandte sich die Konsumentin hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau Z. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Iberia, Lineas Areas de Espana bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.