Ruinierter Urlaub nicht entschädigt
Frau L. habe Mitte Juli 2018 über Travelix, eine Veranstaltermarke der DER Touristik Deutschland GmbH, eine Woche Urlaub mit ihrem Enkelsohn in einem 4 Sterne Hotel in Monastir, Tunesien gebucht. Laut Angaben der Konsumentin habe sie gleich bei der Buchung ein ruhiges Zimmer angefordert. Entgegen ihren Erwartungen, die gewünschte Ruhe gratis zu bekommen, habe sie am Ankunftstag dafür extra € 20,- zahlen müssen, ohne dafür eine Quittung erhalten zu haben. Frau L. ließ weiter mitteilen, sie sah sich schon am ersten Tag und den ganzen Urlaub über mit verschiedenen Problemen konfrontiert (bei ihrer Ankunft war die Klimaanlage ausgeschaltet, die Minibar, der Fernseher und das Telefon haben nicht funktioniert). Wohl beim Versuch eines Angestellten bei der Hotelrezeption einen WLAN Code einzugeben, obwohl das Hotel über keinen WLAN verfügte, wurde Roaming aktiviert, was die Konsumentin erst eineinhalb Tage später durch eine Nachricht des Mobilfunkanbieters über die Roamingkosten erfahren hat. Frau L. fand das Meer voller Algen, beim Frühstück wurden weder das Besteck, oder die Tischtücher erneuert und das Hotel empfand sie als kein 4-Sterne Hotel. Da Frau L. einen Kostenersatz von mindestens 70% für die entstandenen Unannehmlichkeiten haben wollte und mit dem Unternehmen nicht mehr weiter wusste, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Travelix habe sich bei der Konsumentin für die verzögerte Rückmeldung entschuldigt und teilte mit, dass eine anteilige Erstattung der Reisekosten nur bei ordnungsgemäß gemeldeten Leistungsstörungen in Frage komme. Laut Angaben des Unternehmens, hätte sich Frau L. direkt an die Reiseleitungen vor Ort wenden sollen, anstatt ihre Beschwerden bei der Rezeption vorzutragen. Man habe der Konsumentin eine Wiedergutmachung in Höhe von ca. € 100,- angeboten, was diese jedoch entschieden ablehnte. Somit konnte bis Redaktionsschluss kein Einvernehmen hergestellt werden.