Ansprüche wegen automatischer Stornierung nicht befriedigt
Im Sommer 2018 habe Herr L. zusammen mit drei anderen Freunden eine Herberge in Hamburg über das Unternehmen Expedia, Inc. c/o Convergys gebucht. Laut Angaben des Konsumenten haben die Reisenden am Anreisetag mit großem Erstaunen feststellen müssen, der Check-in sei auf Grund einer kleiner Verspätung nicht möglich, weshalb sie eine Alternativübernachtung suchen müssten. Obwohl bei der Buchung eine spätere Anreise möglich war, sei den Reisenden auch am kommenden Tag nicht gestattet, sich einzuchecken, da die Buchung automatisch storniert wurde. Als ob diese nicht genug wäre, wurden alle vier Personen unmenschlich, unsensibel und nicht kundenfreundlich durch die Ansprechperson bei der Rezeption behandelt worden und mussten wieder eine alternative Unterkunft für die restlichen Urlaubstage suchen und diese extra bezahlen. Herr L. ließ weiter mitteilen, das Hotel habe laut Erklärung von Expedia, Inc. c/o Convergys rechtsgemäß vorgegangen, Ansprüche auf Schadenersatz kämen gar nicht in Frage. Da sich Herr L. inhuman behandelt worden fühlt hebt er Ansprüche auf Schadenersatz in Höhe von € 10.000,-, sowohl für ihn, als auch für die andere Begleiter, daher wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Herrn L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Expedia, Inc. c/o Convergys bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.