Ferienhaus-Buchung mit Hindernissen
Im Februar 2018 buchte Herr R. über die Atraveo GmbH ein Ferienhaus in Island. Nach einer angeblichen Doppelbuchung stand das Haus jedoch nicht mehr zur Verfügung. Die Firma Atraveo unterbreitete jedoch einen Alternativvorschlag und ab diesem Zeitpunkt entstand eine Unklarheit bezüglich einer 5. Person die mitreisen sollte. Obwohl das Zimmer im Internet mit 5 Schlafmöglichkeiten beworben wurde und bei telefonischer Nachfrage sogar mit 6 Stück, sollten angeblich nur 4 Personen Platz finden. Zu diesem Zeitpunkt wurde nur noch eine Stornierung gegen Entgelt angeboten, weshalb Herr R. zum Konsumentenschutz Verband Österreich kam. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Herrn R. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In ihren Stellungnahmen teilte die Wolters Reisen GmbH (Atraveo GmbH) mit, dass die Unterkunft stets als nur für 4 Personen bestimmt ausgewiesen wurde. Auf Einwände des Konsumenten teilte man letztlich mit, dass die Reise bereits abgeschlossen sei und der Vorgang betreffend der Mitnahme einer weiteren Person daher als gegenstandslos betrachtet werde.