Rückflug nur mit Hinflug?
Herr Dr. F. hatte für Oktober 2017 einen Flug von Wien nach Berlin und retour bei der Lufthansa gebucht. Da er den ursprünglichen Hinflug aufgrund eines Stromausfalles in seiner Wohnung leider versäumte, musste er diesen bei einer anderen Fluggesellschaft nachbuchen. Als er für den Rückflug in Berlin am Schalter einchecken wollte, wurde ihm mitgeteilt, dass das Ticket für diesen Flug aufgrund des nicht angetretenen Hinfluges ungültig geworden sei. Zwar konnte dem Konsumenten ein neues Ticket für den Rückflug von Berlin nach Wien ausgestellt werden, dies musste von Herrn Dr. F. allerdings erneut bezahlt werden. Da ihm diese Vorgehensweise nicht fair schien, wandte sich Herr Dr. F. an den Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Hilfe in dieser Sache. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Herrn Dr. F. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Deutsche Lufthansa AG erklärte sich bereit, die dem Konsumenten durch die neuerliche Buchung des Rückflugtickets entstandenen Zusatzkosten von etwa € 310,- zu erstatten.