Verwirrung über gebuchte Zimmerkategorie im Sommerurlaub
Herr O. buchte für sich und seine Familie über ein Reisebüro im Mai 2017 einen Urlaub in der Türkei, wobei er sich für eine Familienunterbringung und ein All Inclusive Plus-Paket um den Gesamtpreis von mehr als € 2.000,- entschied. Im Juli, kurz vor Abreise, wurde er über eine Namensänderung des Hotels informiert, gleichzeitig wurde dem Konsumenten zugesichert, an den Details der Buchung würde sich nichts ändern. Somit war der Schock der Familie groß, als sie bei ihrer Ankunft im Hotel nicht das von ihnen erwartete Familienzimmer vorfanden, sondern ein Doppelzimmer mit einem Zusatz- und einem Klappbett für die beiden Kinder. Da die Beschwerde von Herrn O. bei der Rezeption auf taube Ohren stieß, setzte er sich telefonisch mit dem Reisebüro in Verbindung, die ihn mit dem zuständigen Reiseveranstalter vor Ort, FTI Touristik GmbH, verbanden. In diesem Gespräch wurde ein Termin mit dem Reiseleiter vor Ort für den nächsten Tag vereinbart. Dieses verlief jedoch keineswegs zur Zufriedenheit der Konsumenten, die den Reiseleiter als sehr abweisend und unkooperativ empfanden. Da vor Ort keine Lösung gefunden werden konnte und er sich mit seinem Anliegen nicht ernst genommen fühlte, wandte sich Herr O. an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Herrn O. und seine Familie zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Auf Nachfrage erklärte der Reiseveranstalter FTI Touristik, Herr O. hätte eine Familienunterbringung gebucht. Diese bestünde, im Gegensatz zu einem Familienzimmer aus einem Doppelzimmer mit zusätzlichen Schlafmöglichkeiten für 2 Kinder. Auf den Einwand des Konsumenten, diese Unterbringungsmögichkeit sei auf der Homepage des Hotel gar nicht buchbar, außerdem hätte man für beide Kinder den Vollpreis gezahlt, wofür die Zurverfügungstellung eines schmalen Klappbettes nicht angemessen sei, verwies das Unternehmen auf die in der Reisebestätigung unmissverständlich dokumentierte Familienunterbringung sowie auf seinen Katalog und auf den Umstand, dass die Familie des Konsumenten eben genau das erhalten hat, was sie gebucht und bezahlt haben.