Kontrolle im Zug
Gegenüber Frau K. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der ÖBB-Personenverkehr AG eine Forderung in Höhe von ca. € 240,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin sei sie Mitte März 2017 mit dem Zug von Wien Hütteldorf nach Tullnerbach gefahren. In der Annahme, dass die Strecke noch unter die Zone 100 fällt, hat sie bei der Fahrscheinkontrolle Ihre Jahreskarte gezeigt. Daraufhin wurde sie seitens des Zugbegleiters darüber aufgeklärt, dass sie auch einen Fahrschein einzulösen hätte. Frau K. wollte dies gleich vor Ort machen, worauf ihr der Zugbegleiter mitgeteilt haben soll, dass sie dieses Mal unbestraft davon komme, jedoch beim nächsten Mal zahlen müsse. Da für Frau K. damit diese Sache erledigt war, konnte sie den Erhalt eines Inkassoschreibens nicht nachvollziehen und wandte sich damit an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das betreibende Inkassobüro hat zwar mitgeteilt, dass man das Anliegen zur Überprüfung an den eigenen Auftraggeber weitergeleitet hat, jedoch hat das Unternehmen ÖBB-Personenverkehr AG bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen."