Stress und peinliche Situation am Flughafen
Ende Juli 2017 ist Frau Mag. A. nach Sofia mit dem Unternehmen Austrian Airlines AG geflogen. Laut Angaben der Konsumentin ist sie um 13:55 Uhr am Flughafen angekommen, da der Flug um 15:20 Uhr geplant war. Nach dem Check-In wurde die Konsumentin darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Flug Verspätung hat. Erst um 17:35 wurden die Passagiere informiert, dass der Flug annuliert wurde. Nach etwas Wartezeit wurde die Konsumentin darüber informiert, dass sie auf den nächsten Tag umgebucht wurde. Für Frau Mag. A. war dies laut eigenen Angaben eine Katastrophe, da sie unbedingt am selben Tag fliegen musste. Nun hat sie vor Ort versucht, der zuständigen Person die Situation zu erklären und wurde letztlich auf einen Flug umgebucht, der um 20:25 Uhr stattfinden sollte. Auch dieser Flug hatte ca. 40 Minuten Verspätung. Somit musste Frau Mag. A. ca. 6 Stunden am Flughafen warten. In dieser Zeit habe die Konsumentin weder Informationen noch Verpflegung seitens der Austrian Airlines AG erhalten. Laut Angaben der Konsumentin war es an dem Tag sehr heiß und es wurden weder Getränke noch Essen angeboten. Bis zuletzt wurde der Konsumentin seitens einer Mitarbeiterin des Unternehmen mitgeteilt, in welchem Restaurant sie um € 12,- etwas essen kann. Dies wäre der Betrag, den Austrian Airlines AG bezahlen kann. Somit ist Frau Mag. A. in das besagte Restaurant gegangen und hat sich etwas bestellt. Bei der Bezahlung hat sich jedoch herausgestellt, dass Austrian Airlines AG die Rechnung nicht übernimmt, da sie keine Gutscheine bekommen hat. So wandte sich die Konsumentin an die zuständige Mitarbeiterin und erklärte ihr die Situation, die sie eben im Restaurant erlebt hat. Darauf bekam sie die Antwort, dass sie dem Kellner mitteilen soll, dass Austrian Airlines AG die Rechnung bezahlen wird. Der Kellner hat jedoch Frau Mag. A. mitgeteilt, dass er die Polizei aufrufen wird, wenn die Konsumentin die Rechnung nicht sofort bezahlt. Nun war die Konsumentin mit den Nerven am Ende. Da sie sich schlecht behandelt gefühlt hat und mit dem Unternehmen auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau Mag. A. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Austrian Airlines AG ließ mitteilen, dass sie sich mit der Konsumentin direkt in Verbindung setzten werden, um den gegenständlichen Fall auf bilateraler Ebene zu behandeln sowie dass uns keine inhaltliche Stellungnahme zur Verfügung gestellt werden kann. Die Konsumentin hat laut eigenen Angaben von dem Unternehmen bis Redaktionsschluss keine konkrete Antwort auf ihre Anfrage erhalten.