Am Boden zerstört und die Fluggesellschaft zeigt keine Reaktion
Mitte Mai 2017 hat Frau Mag. L. bei dem Unternehmen Swiss International Air Lines AG ein Flugticket zu den Kapverdischen Inseln gekauft. Die Konsumentin musste diesen Flug in Anspruch nehmen, da ihr Vater sehr krank war. Somit trat Frau Mag. L. am 17.05.2017 die Reise an. Da es nicht jede Woche einen Flug zu der Insel Sao Vicente gibt, hat die Konsumentin zwei getrennte Tickets kaufen müssen. Die Reise wäre im Idealfall über die Strecke Wien - Lissabon (mit Zwischenstopp in Zürich) - Sao Vicente verlaufen . Die Strecke Wien - Lissabon sollte von Swiss International Air Lines AG durchgeführt werden. Der Flug Zürich - Lissabon hatte laut Angaben der Frau Mag. L. bereits ca. 15 Minuten Verspätung. Die Landung des Flugzeuges in Lissabon war aber nicht möglich, da ein anderes Flugzeug mit technischen Problemen die Piste blockiert hat. Dadurch konnten andere Flugzeuge für einige Zeit lang nicht mehr am Flughafen landen. Da der Tank des Flugzeuges mit der Konsumentin an Bord nicht für ein längeres Kreisen über der Piste ausreichte, beschloss der Kapitän auf den Nachbarflughafen in Faro zu fliegen, um dort zu tanken. Sie sind dann eine Weile auf dem Flughafen Faro geblieben und erst um ca. 16:00 Uhr in Lissabon gelandet. Das Problem der Frau Mag. L. war, dass ihr Anschlussflug nach Sao Vicente bereits um 15:00 Uhr weggeflogen ist. Laut Angaben der Konsumentin war aber der Schalter des Unternehmens Swiss International Air Lines AG am selben und auch am nächsten Tag geschlossen. Aufgrund dessen, dass es keine anderen Flüge zu der Insel Sao Vicente gab, musste die Konsumentin in Lissabon übernachten und sich dort auch am nächsten Tag aufhalten. Als Frau Mag. L. am nächsten Tag beim Einsteigen in das Flugzeug nach Praia war, erreichte sie die traurige Nachricht, dass ihr Vater zwischenzeitig verstorben ist. Sie musste somit in Praia übernachten, da ihr Flug nach Sao Vicente erst am nächsten Tag stattfand, wofür sie erneut ein Ticket bezahlen musste. Laut eigenen Angaben, war die Konsumentin am Boden zerstört, da sie sich nicht von ihrem Vater verabschieden konnte, was die Situation umso ärgerlich machte. Hilfesuchend wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau Mag. L. zufriedenstellende Lösung erzielt werden, da das Unternehmen Swiss International Air Lines AG bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.