Check-In mit Hindernissen
Herr S. wollte mit seiner Familie von Spanien zurück nach Österreich fliegen, wobei er Tickets für diesen Flug bei Air China gebucht hatte. Da der Online Check-In am Vorabend des Fluges nicht funktionierte, traf der Konsument einige Stunden vor Abflug am Flughafen ein, um dies manuell beim Schalter zu erledigen. Er erlebte allerdings eine böse Überraschung, als ihm die Dame beim Schalter von Air China mitteilte, weder er noch seine Familie würden auf der Passagierliste des fraglichen Fluges aufscheinen, sie finde lediglich den Vermerk "exchanged". Weiters wurde er an die Schalter diverser anderer Fluglinien verwiesen, die nun für ihn zuständig sein sollten. Als der Konsument nach den vergeblichen Versuchen an anderen Schaltern wieder zu Air China zurückkehrte, war es der Angestellten auf einmal doch möglich, den Check-In durchzuführen. Da es mittlerweile bereits 30 Minuten vor Abflug war, wurde Herr S. mit seiner Familie prioritär durch die Sicherheitskontrolle geleitet, sowie das Personal am Gate verständigt. Dennoch musste Herr S. feststellen, dass sich der Flieger bereits auf der Startbahn befand, da der Pilot trotz Information über die Situation die Entscheidung zum Start getroffen hatte. Nachdem die Konsumenten von der Flughafenpolizei wieder in die Abflughalle begleitet worden waren, blieb es ihnen überlassen, selbstständig und auf eigene Kosten einen Ersatzflug nach Österreich zu buchen. Da Herr S. kein Verständnis dafür aufbrachte, die durch die Probleme am Schalter von Air China angefallenen Kosten für die Ersatztickets von € 1.520,- aus eigener Tasche zu begleichen, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Fluglinie war trotz wiederholter Aufforderung bis Redaktionsschluss zu keiner Stellungnahme in der Angelegenheit bereit.