Keine Reaktion
Anfang April 2017 hat Frau G. aufgrund einer Flugverspätung von Lima nach Madrid seitens der Fluggesellschaft Iberia, Lineas Areas de Espana, ihren Anschlussflug von Madrid nach Wien versäumt. Laut Angaben der Konsumentin musste sie deshalb in Madrid übernachten. Frau G. setzte sich diesbezüglich mit dem Unternehmen in Verbindung und verlangte dafür Schadenersatz. Obwohl sie sich keiner Schuld bewusst war, musste die Konsumentin völlig überrascht feststellen, dass die Fluggesellschaft auf ihre Beschwerde kein Entgegenkommen zeigte. Hilfesuchend wandte sich Frau G. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Frau G. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben hat.