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  • Wien, Österreich
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Flugverspätung!

Frau M. hat einen Hin- und Rückflug von Wien nach Mexico City gebucht, wobei eine Flugverspätung für Unannehmlichkeiten gesorgt hat. Laut Angaben der Konsumentin ist es beim geplanten Rückflug von Mexico City nach Paris zu einer zweistündigen Flugverspätung gekommen, wodurch Frau M. den Anschlussflug nach Wien nicht mehr erreichen konnte. Da sie aus beruflichen Gründen in Wien rechtzeitig landen musste, hat sie sich selber einen Rückflug organisieren müssen. Die Unannehmlichkeiten wurden bei dem Unternehmen reklamiert, wobei ihr ein Voucher in Wert von € 800,- angeboten wurde. Auf ihr Ansuchen lieber Geld statt dem Gutschein zu bekommen, hat sich Aerovias de Mexico S.A. de C.V nicht mehr gemeldet. Hilfesuchend hat sich Frau M. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Aerovias de Mexico S.A. de C.V bis Redaktionsschluss keine konkrete Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.