Flugzeitänderung vorhanden
Herr S. hat bei dem Reiseunternehmen Opodo Ltd Deutschland Flüge von Wien nach Seoul, Südkorea und zurück gebucht; gewünschte Flugzeiten, welche aber in weiterer Folge vom Unternehmen verändert worden sind. Da den Konsumenten ein kostenloses Storno angeboten wurde, konnte er nicht nachvollziehen, weshalb er jedoch sechs Monaten auf die Rückerstattung des Geldes warten sollte. Da er sich keiner Schuld bewusst war, hat sich Herr S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine, den Herrn S. mehr als nur zufriedenstellende Lösung gefunden werden: der einbezahlt Betrag wurde den Konsumenten rückerstattet.