Mangelhafte Reise, jedoch kein Schadenersatz
Herr T. habe über das Unternehmen oe24 GmbH eine Reise nach Kroatien für vier Personen mit Aufenthalt im 4* Valamar Zagreb Hotel zum Preis von € 1.360,-- gebucht und bezahlt. Das gebuchte Hotelzimmer sei nicht reserviert gewesen, sodass er und seine Begleiter in dem 4* Sol Umag Hotel untergebrach worden seien. Dieses habe jedoch aufgrund von Austattungsmängeln nicht dem Standard des gebuchten Hotels und damit auch nicht den Ansprüchen von Herrn T. entsprochen. Aufgrund des Verhaltens des Unternehmens beziehungsweise der fehlenden Reservierung hätten der Konsument und seine Mitreisenden eineinhalb Tage vom Urlaub verloren. Außerdem seien Herrn T. zusätzlich Telefonkosten und Fahrtkosten entstanden. Aus diesen Gründen wandte sich Herr T. an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen, ihm einen Betrag in Höhe von € 720,- als Schadenersatz für die entstandenen Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten zurückzuerstatten. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn T. gefunden werden. Die oe24 GmbH habe zwar zur Angelegenheit Stellung bezogen, lehnte jedoch den Lösungsvorschlag des Konsumenten mit der Begründung ab, dass dem Konsumenten ein gleichwertiges Hotel zur Verfügung gestellt wurde, was auch auf den Webpages der beiden Hotels überprüft werden könne. Zusätzlich teilt das Unternehmen mit, dass die Reservierung sehr wohl getätigt wurde, jedoch das Hotel leider überbucht war.