Flug- und Gepäckverspätung
Herr R. habe für sich und seine Ehefrau bei dem Unternehmen Austrian Airlines AG zwei Flüge von Wien nach Kopenhagen und retour gebucht und bezahlt, wobei der Hinflug zwei Stunden Verspätung gehabt habe und der Koffer der Konsumenten erst am nächsten Abend in Kopenhagen angekommen wäre. Dadurch seien den Konsumenten große Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten entstanden, da sie Kleider und Kosmetika kaufen mussten und spezielle Medikamente fehlten. Herr und Frau R. wandten sich diesbezüglich an Austrian Airlines AG und ersuchten die Fluggesellschaft um eine angemessene Summe als Schadenersatz beziehungsweise Wiedergutmachung, jedoch haben Herr und Frau R. das von dem Unternehmen unterbreitete Angebot als nicht zufriedenstellend empfunden, weshalb sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandten. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumenten gelöst werden. Austrian Airlines AG habe die Überweisung von € 250,- pro Person als Schadenersatz für die entstandenen Unannehmlichkeiten und zusätzlich einen Gesamtbetrag in Höhe von € 302,- für die Einkäufe der Konsumenten veranlasst.