Wer übernimmt die Haftung?
Herr K. hat über das Internetportal von Booking.com sieben Übernachtungen im Saba Hotel London für vier Personen gebucht und bezahlt, wobei er mit der Unterkunft unzufrieden war. Laut Angaben des Konsumenten hat das Zimmer in vielerlei Hinsicht nicht der Buchung entsprochen, und zwar haben einige der in der Buchung angeführten Eigenschaften des Zimmers bzw. Leistungen zur Gänze oder teilweise gefehlt. Der Konsument hat die Mängel (Schimmel, fehlende Möbel und Zimmergegenstände, zu kleines Zimmer usw.) bei dem Unternehmen reklamiert, jedoch ohne eine zufriedenstellende Rückmeldung seitens Booking.com zu erhalten. Da Herr K. für die entstandenen Unzufriedenheiten und die entgangene Urlaubsfreude einen angemessenen Geldbetrag in Höhe von € 500,- zurückerstattet haben wollte, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben von Booking.com wäre das Hotel der richtige Ansprechpartner für die Leistungsmängel, wobei der Konsument seine Unzufriedenheiten direkt vor Ort reklamieren hätte sollen. Da sich Booking.com nicht verantwortlich für die Hotelbeschreibung auf seiner Internetseite zeigte, wurde der Konsument ersucht sich direkt an das Hotel zu wenden.