• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Zwei verspätete Flüge

Herr M. hat bei der Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG für seine Familie eine Reise inklusive Hin- und Rückflug von Wien nach Zypern gebucht. Laut Angaben des Konsumenten ist es beim Rückflug seiner Eltern Anfang November 2016 zu einer Verspätung von drei Stunden gekommen. Zusätzlich hat auch sein Rückflug am 04.11.2016 eine Verspätung von ca. sieben Stunden gehabt. Dem Konsumenten wurde seitens der Fluggesellschaft mitgeteilt, dass in beiden Fällen der Grund für die Verspätung ein Blechschaden aufgrund eines Vogelschlags war. Seiner Meinung nach kann es sich hier nicht um einen Zufall handeln. Des Weiteren hat der Konsument diese Information nicht am Schalter sondern vom Piloten im Flugzeug erhalten. Da Herr M. von der Fluggesellschaft einen Betrag in Höhe von € 1.600,- als Entschädigung haben wollte, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da die Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.