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Große Flugverspätung - jedoch keine konkrete Aufklärung erhalten!

Herr E. habe vom 03.10.2014 bis 06.10.2014 einen Flug von Wien nach Malaga und retour über die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG zum Preis von € 285,- gebucht. Herr E. zufolge entsprach der Rückflug aufgrund einer Flugverspätung nicht seinen Ansprüchen. Laut Angaben des Konsumenten kam es beim Rückflug mit Zwischenlandung in Palma de Mallorca zu einer Verspätung von ca. fünf Stunden für die erste Strecke von Malaga nach Palma de Mallorca (geplant 17:20 Uhr, Abflug um 22:05 Uhr) und zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden für die zweite Strecke von Palma de Mallorca nach Wien (geplant um 20:50 Uhr, Abflug am 07.10.2014 um 00:05 Uhr). Herr E. habe von Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG keine konkrete Aufklärung zur Flugverspätung erhalten bzw. nur eine allgemeine Information, dass der Flug wegen technischen Problemen nicht wie geplant starten konnte. Da Herr E. die Angelegenheit mit dem Unternehmen nicht klären konnte, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung für Herrn E. gefunden werden. Das Unternehmen Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG überprüfte die Angelegenheit und erstattete dem Konsumenten einen Betrag in Höhe von € 250,- als Wiedergutmachung bzw. Schadensersatz zurück.