Einreisebestimmungen - thailändisches Visum oder vorläufiger Pass
Herr S. hat Mitte Dezember 2015 bei der Fluggesellschaft Qatar Airways einen Hin- und Rückflug (05.01.2016 -21.01.2016) von Wien nach Bangkok über Doha für sich und seine Freundin gebucht. Laut Angaben des Konsumenten wurde der Flugantritt seiner Freundin mit der Begründung, dass sie nur einen vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeit von ca. einem Jahr besitze, verweigert. Als Folge hat er sich gezwungen gesehen, einen neuen Hin- und Rückflug zu buchen, wobei er dafür einen Betrag in Höhe von ca. € 1.100,- gezahlt hat. Laut Angaben der thailändischen Botschaft sowie des deutschen Auswärtigen Amtes wäre seine Freundin berechtigt gewesen den Flug mit dem vorläufigen Reisepass anzutreten. Sie hätte kein Visum benötigt. Hilfesuchend hat sich Herr S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn S. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Laut Angaben der Fluggesellschaft hätte seine Freundin ein thailändisches Visum und nicht nur einen vorläufigen Reisepass haben müssen. Qatar Airways hat sich dabei auf die Einreisebestimmungen bezogen. Da sich Herr S. sowohl beim Auswärtigen Amt als auch bei der thailändischen Botschaft in Deutschland und Wien diesbezüglich informiert hat, konnte er nicht nachvollziehen, wieso die Fluggesellschaft ihn den Vorwurf gemacht hat, dass er sich nicht ausreichend informiert hätte. Bis Redaktionsschluss hat die Fluggesellschaft keine konkrete fallbezogene Stellung zu der Angelegenheit mehr bezogen.