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Anschlag auf benachbartes Hotel - Sie können ruhig die Reise antreten

Anfang Oktober 2015 hat Herr R. über einen Vermittler bei dem Unternehmen Express Travel International GmbH eine Reise für zwei Personen nach Hurghada für Januar 2016 zum Preis von ca. € 1.500,- gebucht. Laut Angaben des Konsumenten wurde einen Tag vor dem geplanten Abflug ein Terroranschlag auf das Nachbarhotel verübt. Daraufhin hat sich Herr R. wegen einer Umbuchung der Reise an die Filiale des Vermittlers am Flughafen Schwechat gewandt und hat zuerst seitens des Vermittlers die Auskunft erhalten, dass die Reise kostenfrei umbuchbar wäre. Jedoch als der Mitarbeiter bemerkt hat, dass der Reiseveranstalter das Unternehmen Express Travel International GmbH ist, meinte er jedoch, nichts tun zu können. Folglich hat der Konsument einen Termin bei seinem Reisebüro vereinbart, um weiter Möglichkeiten zu besprechen. Dabei wurde ihm seitens des Mitarbeiters des Reisebüros mitgeteilt, dass für die Stornierung lediglich die Unterschrift des Konsumenten notwendig wäre. Da Herr R. sich unter Druck gesetzt gefühlt und auf die Angaben des Mitarbeiters des Reisebüros vertraut hat, hat er ohne die Unterlagen genau durchzulesen, die Erklärung unterschrieben. Erst nachher ist ihm aufgefallen, dass dies mit Stornokosten in Höhe von 85 % verbunden ist, weshalb er sich von dem Unternehmen bzw. von dem Reisevermittler getäuscht und in die Irre geführt fühlte. Daher wandte er sich hilfesuchend an die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn R. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen teilte mit, dass der Konsument die Reise ohne jeglichen Grund storniert hat. Die Express Travel International GmbH gab an, dass es zum Zeitpunkt der Stornierung keinerlei Terrorwarnung bzw. keine Reisewarnung für die Urlaubsregion gegeben hatte. Das Unternehmen ließ zusätzlich mitteilen, dass bloß ein Überfall ohne terroristischem Hintergrund auf ein Restaurant verübt worden ist.