Kunden werden einfach ignoriert!
Herr U. hat bei der Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines einen Hin- und Rückflug von Wien nach Lagos über Amsterdam und zurück zum Preis von ca. € 770,- gebucht. Wegen Überbuchung konnte der Konsument den Rückflug nicht antreten. Infolgedessen war Herr U. gezwungen, einen anderen Flug erst einen Tag später anzutreten, was dazu geführt hat, dass er eine Nacht in einem von den Unternehmen zu Verfügung gestellten Hotel übernachten müsste. Der Rückflug ist am nächsten Tag von Lagos über Madrid nach Wien erfolgt. Da Herr U. als Schadenersatz für die entstandenen Unannehmlichkeiten einen Betrag in Höhe von ca. € 600,- erhalten wollte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, Herrn U. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die KLM Royal Dutch Airlines haben auf ein Kontaktformular auf ihrer Webseite verwiesen, bis Redaktionsschluss jedoch keine Stellungnahme abgegeben.