Busreise aufgrund gesundheitlichen Beschwerden storniert
Im Juni 2015 hat Herr S. bei einem Reisevermittler eine Busreise inklusive Reiseschutzversicherung bei der Europäische Reiseversicherung AG für zwei Personen zum Weihnachtsmarkt nach Hamburg (29.11.2015 - 03.12.2015) zum Preis von € 598,- gebucht. Aufgrund gesundheitlicher Beschwerden konnte er die Reise nicht mehr antreten. Da der Konsument am 25.11.2015 plötzlich starke Schmerzen im Rücken verspürt hat, hat er sofort einen ärztlichen Termin in Anspruch genommen, wobei ihm Schmerzmittel injiziert wurden. Aufgrund seines Gesundheitszustandes (Hexenschuss, Muskelentzündung im Kreuzbereich) war er in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt gewesen und hat daher nicht mehr reisen dürfen, Grund weshalb er die Busreise storniert hat. Laut Angaben des Konsumenten hat die Ärztin die notwendigen Schadensformulare ausgefüllt und den Erkrankungsbeginn irrtümlich mit 19.11.2015 eingetragen, da der Konsument auf Anfrage als mögliche Ursache eine an diesem Tag stattgefundene Radtour angegeben hat. Am 19.11.2015 hat er noch keine Schmerzen verspürt, wobei diese erst Tage später aufgetreten sind, weshalb kein Zusammenhang mit der Radtour gegeben sein durfte. Er hat die Unzufriedenheiten bei dem Unternehmen reklamiert, jedoch ohne eine zufriedenstellende Rückmeldung zu erhalten. Für das Angebot (Rückerstattung der bezahlten Prämie in Höhe von € 40,-) hat sich der Konsument bedankt, dieses jedoch nicht als angemessen betrachtet. Hilfesuchend hat sich Herr S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: dem Konsumenten wurde ein Betrag in Höhe von € 598,- zurückerstattet.