Family-Karte / Vorteilskarten
Gegenüber Frau H. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der ÖBB-Personenverkehr AG im Dezember 2015 eine Forderung in Höhe von € 183,50 geltend gemacht. Die Konsumentin hat am 07.11.2015 mit der Family-Karte einen Preisnachlass von 50 % für ihr gekauftes ÖBB-Ticket erhalten. Laut Angaben der Konsumentin hat sie € 5,30 anstatt € 10,60 dafür bezahlt. Im Zuge einer Kontrolle wurden die Vorteile der Family-Karte nicht anerkannt, mit der Begründung, dass ohne mindestens ein Kind mitzuhaben, das gekaufte Ticket ungültig ist. Da die Konsumentin die Aussage des Schaffners nicht nachvollziehen konnte bzw. da sie nicht ausdrücklich und unmissverständlich auf die Bedingungen der Vergünstigungen hingewiesen wurde, ist sie nicht bereit die offene Forderung zu begleichen. Nach Angaben der Konsumentin musste die 50 %-ige Ermäßigung bei Besitzern von Vorteilskarten auch bei Standard-Einzeltickets gültig sein. Zusätzlich hat die Konsumentin dem Unternehmen mitgeteilt, dass sie seit 22 Jahren an der selben Adresse wohnt, welche auch der ÖBB-Personenverkehr AG sehr wohl bekannt war, da ihr diese dorthin Poststücke zukommen lässt, weshalb sie nicht nachvollziehen konnte, wieso das Unternehmen ihre Anschrift ausforschen musste. Hilfesuchend hat sich Frau H. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die Konsumentin zahlt einen Betrag in Höhe von € 34,30 und das Anliegen kann als abgeschlossen betrachtet werden.