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Billige Umbuchung ist eine Kostenpflichtige Stornierung?

In Juli 2015 habe Frau F. bei "Lidl E-Commerce International GmbH & Co" eine Reise für 2 Personen zum Preis von ca. € 4.400,- gebucht. Aufgrund einer neuen Arbeitsstelle habe Frau F. mit 30 Tagen in voraus versucht die Reise entweder zu stornieren (Stornokosten 60 %) oder die Reise umzubuchen. Seitens der Reiseveranstalter sei ihr mitgeteilt worden, dass eine Umbuchung für Januar 2016 möglich sei, Umbuchung, die von der Konsumentin auch akzeptiert worden sei.
Zwei Tage nach der Umbuchung habe Frau F. seitens der Firma "Lidl E-Commerce International GmbH & Co" eine Benachrichtigung erhalten, wo ihr mitgeteilt worden sei, dass die zugesagte Umbuchung nicht möglich wäre und dass sie zusätzlich noch 70 % Stornokosten bezahlen solle, Grund wofür Frau F. sich an den Konsumentenschutz gewandt habe.
Nach dem Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung erreicht werden: Lidl E-Commerce International GmbH & Co war bereit auf Kulanz die Reise mit null Stornokosten zu stornieren.