72 Stunden - 65 %
Frau P. hat bei der Hofer Reisen GmbH & Co KG einen Hotelaufenthalt vom 16.10. bis 18.10 zum Preis von insgesamt ca. € 1.490,- gebucht. Laut Angaben der Konsumentin musste sie die Buchung jedoch am 13.10 stornieren, da die Züge aufgrund der außergewöhnlichen Umstände bzw. der Flüchtlingssituation weder am 16.10 noch am 18.10 gefahren wären. Da Frau P. die Buchung 72 Stunden vor Beginn des Aufenthaltes stornierte, wollte sie das Unternehmen ersuchen, der Verrechnung einer Stornogebühr in Höhe von 65 % zuzustimmen. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine Frau P. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Die Hofer Reisen GmbH & Co KG erklärte sich im Sinne einer kundenfreundlichen Lösung, unpräjudiziell für die Sach- und Rechtslage, bereit, die Stornokosten auf 65 % zu senken.