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"Umbuchung ohne Benachrichtigung?

Frau N. hat im Jänner 2015 bei der Fluggesellschaft VUELING AIRLINES S.A. für den 14.06.2015 einen Flug für vier Personen von Marseille über Rom nach München zum Preis von ca. € 400,- gebucht. Laut Angaben der Konsumentin hätte der Flug planmäßig von Marseille nach Rom und von Rom nach München stattfinden sollen. Der Flug von Marseille nach Rom ist seitens der Fluggesellschaft storniert und eine Umbuchung ist auf den 15.06.2015 von Marseille über Barcelona nach München vorgenommen worden. Frau N. und ihre Mitreisenden sind gezwungen gewesen in Marseille zu übernachten, mit dem Taxi vom Flughafen zum Hotel und retour zu fahren und die Verpflegung im Hotelrestaurant in Anspruch zu nehmen. Die Konsumentin hat die Unannehmlichkeiten der VUELING AIRLINES S.A. mitgeteilt, jedoch ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Hilfesuchend hat sich Frau N. an die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes gewandt . Auch nach Vermittlung der Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich war die VUELING AIRLINES S.A. nicht bereit zur Angelegenheit Stellung zu beziehen und es konnte somit keine Lösung für Frau N. erreicht werden.