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Verspätetes Fluggepäck

Im September 2014 hat Frau A. eine Reise nach Ischia zum Preis von € 1.530,- gebucht. Die Fluggesellschaft Alitalia Compagnia Aerea Italiana S.p.A. hat die Flüge von Wien nach Neapel ausgeführt. Frau A. hat ihren Koffer mit einer viertägigen Verspätung in Ischia erhalten. Nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub hat sie binnen der 21-tägigen Frist ab Zustellung des Koffers eine schriftliche Beschwerde betreffend auch den Ersatz der notwendigen Auslagen (Pflegeprodukte, Badeschlapfen, Badeanzug u.a.) eingereicht. Zusätzlich sind der Konsumentin durch die Verspätung hohe Telefonkosten entstanden, die sie auch gerne ersetzt bekommen hätte. Da sie keine Rückmeldung von der Fluggesellschaft Alitalia Compagnia Aerea Italiana S.p.A. erhalten hat, wandte sich Frau A. an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, die Frau A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da die Fluggesellschaft Alitalia Compagnia Aerea Italiana S.p.A. bis Redaktionsschluss einfach keine Stellungnahme abgegeben hat.