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Schengenvisum nicht ausreichend?

Frau H. hat bei dem Unternehmen "Opodo Ltd. Deutschland" für sich und ihre Mutter einen Hin- und Rückflug von Wien nach Barcelona und zurück zum Preis von insgesamt ca. € 351,- gebucht. Laut Angaben der Konsumentin, hat ihre Mutter, Frau M., ein gültiges Schengenvisum gehabt, jedoch konnte sie den Flug nicht in Anspruch nehmen, da die durchführende Fluggesellschaft "Air China Ltd." ihre Mitnahme verweigert hat. Die Begründung von "Air China Ltd.", dass das Schengenvisum der Mutter von Frau H. "bereits genutzt war" und sie daher nicht mitgenommen wurde, konnte sich auch "Opodo Ltd. Deutschland" nicht erklären. Da Frau H. ihre Mutter nicht zurücklassen konnte, hat auch sie den
Flug nicht in Anspruch genommen. Da sie mit dem Unternehmen wegen einer angemessenen Entschädigung auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte sich Frau H. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband und seiner Presseabteilung konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau H. gefunden werden. Das Unternehmen "Opodo Ltd. Deutschland" hat das Anliegen zur weiteren Bearbeitung an "Air China Ltd." weitergeleitet und zusätzliche Unterlagen angefragt, welche die Konsumentin auch nachgereicht habe. Bis zum Redaktionsschluss hat es trotz mehreren Fristerstreckungen jedoch keine Antwort seitens "Opodo Ltd. Deutschland gegeben".