Beratungsfehler oder Missverständnis?
Frau P. habe bei einem Reiseunternehmen eine Reise vom 05.08.2014 bis 15.08.2014 nach Malcesine, Italien, für drei Personen zum Preis von € 1.428,- gebucht, wobei sie zusätzlich eine Reiseversicherung bei der Europäische Reiseversicherung AG zum Preis von € 74,- abgeschlossen habe. Eine Komplettschutz-Versicherung sei abgeschlossen worden, da Frau P. einen vierjährigen Sohn habe und sie diese Versicherung für eventuelle Krankheitsfälle benötigen würde. Der Sohn sei am ersten Tag der Reise erkrankt und die Ärzte aus Italien teilten ihr mit, dass sie noch nach Hause fahren könne, wobei die Reise am 05.08.2014 abgebrochen werden musste. Frau P. habe den Vorfall nach der Ankunft zu Hause bei dem Reiseunternehmen gemeldet jedoch teilte ihr dieses mit, dass es sich lediglich um eine Bus-, Auto- und Bahn-Versicherung handle und die Kosten nicht ersetzt würden. Frau P. wandte sich daraufhin an den Konsumentenschutz und ersuchte das Reiseunternehmen den entstandenen Schaden in Höhe von € 1.540,- zu ersetzen. Das Unternehmen teilte dem Konsumentenschutz mit, dass Frau P. die Bus-, Auto- und Bahn-Versicherung haben wollte und diese auch gebucht worden sei, wobei für weitere Fragen direkt die Reiseversicherung kontaktiert werden sollte. Nach Recherche und Intervention des Konsumentenschutzes konnte für Frau P. eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Europäische Reiseversicherung AG war bereit nach Rücksprache mit dem Reiseunternehmen 50% der Aufenthaltskosten, somit einen Betrag in Höhe von € 714,-, zu erstatten.