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Name berichtigt, Passagier kann fliegen

Herr F. habe bei "Austrian Airlines AG" einen Flug für zwei Personen nach Madrid und zurück zum Preis von beinahe € 300,- pro Person gebucht. Im Zuge dessen sei seitens des o.g. Unternehmens sein Namen, obwohl das Formular richtig ausgefüllt worden sei, auf beiden Tickets eingetragen worden, sodass der zweite Reisende über kein auf seinen Namen lautendes Ticket verfügt habe. Damit sei Herr F. zu dem Konsumentenschutz gekommen. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist eine positive Lösung für Herrn F. gefunden worden. "Austrian Airlines AG" hat die Namensänderung vorgenommen, sodass die zwei Passagiere problemlos in die Hauptstadt Spaniens geflogen sind.