Zu wenige Passagiere
Frau B. habe bei der Fluggesellschaft Austrian Airlines AG einen Hin- und Rückflug von Wien nach Cairo gebucht. Laut Angaben der Konsumentin sei der Rückflug seitens der Fluggesellschaft storniert worden. Der Grund der Stornierung sei angeblich die - für die Fluggesellschaft unzureichende - Anzahl der Passagiere gewesen. Durch die Stornierung seien der Konsumentin Unannehmlichkeiten entstanden, weshalb sie eine Entschädigung in Höhe von € 400,- gefordert habe, jedoch erfolglos. Hilfesuchen habe sie sich an den Konsumentenschutz gewandt. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung für Frau B. gefunden werden. Die Fluggesellschaft Austrian Airlines AG war leider nicht bereit, dem Konsumentenschutz zu antworten, um Stellung zu beziehen.