Also doch
Herr B. sei im August letzten Jahres mit dem Unternehmen "Sun Express" in die Türkei und zurück geflogen. Leider sei auf dem Rückflug sein Koffer verloren gegangen. Darin hätten sich Kleidungsstücke sowie Schmuck befunden. Obwohl bekannt ist, dass das Unternehmen für Schmuck nicht haftet, habe der Konsument ein nur sehr kleines Schadenersatzangebot für die Kleidungsstücke und den Koffer erhalten. Da er mit dem Angebot nicht einverstanden war, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat das Unternehmen die Angelegenheit erneut überprüft und versprochen, dass Herr B. in den nächsten Tagen einen Betrag in Höhe von ca. € 900,- erhalten wird.