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Probleme beim Rückflug

Herr G. hat über das Unternehmen Travel Viva GmbH für das Frühjahr 2014 einen Hin- und Rückflug von Wien über Dubai nach Auckland und zurück gebucht. Laut Angaben des Konsumenten konnte der geplante Rückflug von Auckland nach Wien aufgrund einer Stornierung der Flugbuchung nicht in Anspruch genommen werden, weshalb sich Herr G. gezwungen gesehen hat, ein neues Ticket zu kaufen. Laut Angaben des Konsumenten hat er bei einer anderen Fluggesellschaft einen Rückflug gebucht. Der Konsument hat sich mit der ausführenden Fluggesellschaft bezüglich der Erstattung dieser Kosten in Verbindung gesetzt, jedoch ohne eine zufriedenstellende Rückmeldung zu erhalten. Der Konsument ist der Meinung gewesen, dass ihm laut den Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Reisegepäck zumindest eine Rückerstattung der Steuern, Gebühren und Abgaben, die bezahlt wurden, zustehen. Hilfesuchend hat sich Herr G. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, den Herrn K. zufriedenstellende Lösung erzielt worden. Die Travel Viva GmbH konnte leider den Konsumenten nicht entgegenkommen mit der Begründung, dass für Schadenersatzforderungen man direkt die Airline kontaktieren muss.