Einreiseverbot für tunesische Staatsangehörige - Aufklärungspflichten verletzt?
Herr C. hat in einer TUI Austria Holding GmbH eine Pauschalreise für zwei Personen nach Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate (30.07.2015 - 09.08.2015) zum Preis von € 4.764,- gebucht. Herrn C. zufolge hatten die Betreuungsleistungen nicht seinen Ansprüchen entsprochen. Die gewünschte und gebuchte Reise konnte aufgrund der mangelhaften Betreuungsleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Laut Angaben des Konsumenten hat dieser am Flughafen erfahren, dass zwei Monate zuvor für tunesische Staatsbürger ein allgemeines Einreiseverbot in die Arabischen Emirate ausgesprochen wurde. Die Konsumenten wurden bei der Buchung darüber nicht in Kenntnis gesetzt. Da Frau I. tunesische Staatsbürgerin ist, konnte der Konsument nicht nachvollziehen, wieso das Unternehmen die Buchung der Reise ermöglicht hatte, obwohl dem Unternehmen das Einreiseverbot für tunesische Staatsangehörige bereits bekannt war. Zusätzlich hat Herr C. bei der Reisebuchung auch keine Informationen erhalten, dass man sich persönlich bezüglich der Einreisebestimmungen erkundigen muss. Des Weiteren hat sich der Konsument für das Angebot des Unternehmens bedankt, dieses jedoch aufgrund der entstandenen Unzufriedenheiten nicht angenommen. Hilfesuchend hat sich Herr C. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, Herrn C. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Laut Angaben der TUI Austria Holding GmbH hat die Filiale keinerlei Aufklärungspflichten verletzt. Frau I. wurde darauf hingewiesen sich bei der Botschaft oder beim Konsulat diesbezüglich zu informieren. Die gewünschte Rückerstattung konnte den Konsumenten nicht angeboten werden.