Flüge mit Reisemängel verbunden
Frau C. habe für einen Monat einen Hin- und Rückflug für drei Personen (ein Erwachsener und zwei Kinder) von Wien nach Porto Seguro und zurück über die Deutsche Lufthansa AG zum Preis von € 3.500,- gebucht. Der Konsumentin sind dabei viele Unannehmlichkeiten entstanden. Die Flüge seien mit Reisemängeln (wie z. B. verspäteter Abflug und somit nicht in Anspruch genommener Anschlussflug, mehrere Umstiege und Warteschlangen, zusätzlicher Aufenthalt, verspätetes Ankommen, zusätzliche Kosten usw.) verbunden, welche für Frau C. alleine mit zwei Kindern (wobei der Sohn gehbehindert sei) nur sehr mühsam zu bewältigen gewesen seien. Die Konsumentin wandte sich daraufhin an die Hilfe des Konsumentenschutzes um eine Wiedergutmachung bzw. Schadenersatz seitens der Fluggesellschaft zu erhalten.
Leider konnte trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Nach mehreren Interventionen war die Deutsche Lufthansa AG leider nicht bereit, dem Konsumentenschutz eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen oder der Konsumentin entgegenzukommen."