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Entgegenkommend

Frau K. habe auf einer Ferienmesse über das Unternehmen "Hofer Reisen GmbH & Co KG", eine Tochtergesellschaft des Unternehmens "Österreichisches Verkehrsbüro AG", ein Mobilheim in Kroatien für zwei Wochen zum Preis von ca. 2.300,- gebucht. Leider hätten die Lage und die Beschreibung des Mobilheims mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort nicht übereinstimmt. Zusätzlich seien auch Mängel an dem Mobilheim vorhanden gewesen. Da die Reisemängel vor Ort reklamiert worden seien, jedoch nichts diesbezüglich gemacht worden sei, wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist "Österreichisches Verkehrsbüro AG" der Konsumentin entgegengekommen und hat ihr die Rückerstattung von 10 % des Preises sowie einen Gutschein in Höhe von € 500,- angeboten. Zu betonen ist, dass anscheinend doch nicht alle Mängel vor Ort seitens Frau K. reklamiert wurden.