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Last-Minute Hotel-Umbuchung!

Am 19.06.2015 hat Frau V. bei der BigXtra Touristik GmbH eine Reise inklusive Reiserücktritt-Basisschutz Versicherung für drei Personen (13.07.2015 - 20.07.2015) nach Kroatien zum Preis von € 788,- gebucht und bezahlt. Frau V. zufolge hatten die gebuchten Leistungen betreffend der Unterkunft nicht ihren Ansprüchen und dem Prospekt entsprochen. Laut Angaben der Konsumentin wurde sie drei Tage vor Abreise informiert, dass das gebuchte Hotel geschlossen ist. Das Unternehmen hätte ihr die Umbuchung auf ein anderes Hotel (Holiday Hotel) angeboten, wobei dies seitens der Konsumentin zugestimmt wurde. Bei Ankunft haben die Konsumenten festgestellt, dass der Grundsatz der Prospektwahrheit verletzt wurde, denn das Hotel hat den Beschreibungen nicht entsprochen: alte Hotelausstattungen; Blick auf der Gartenseite ist laut Angaben des Konsumenten ein "Mistkübelblick" gewesen; all-inklusive-Service wurden den Konsumenten verweigert; für Kindern nicht geeignet usw. Laut Angaben der Konsumentin wurden die Unannehmlichkeiten vor Ort reklamiert, wobei die neu angebotene Unterkunft aufgrund der vorherrschenden, schlechten Konditionen nicht in Anspruch genommen wurde. Aufgrund der geschilderten Geschehnisse haben die Konsumenten dem Unternehmen den Abbruch der Reise bekannt gegeben, welcher von der BigXtra Touristik GmbH bestätigt wurde. Da der gewünschte Urlaub nicht in Anspruch genommen werden konnte, haben die Konsumenten die Erstattung eines Gesamtbetrages in Höhe von € 1.005,- (Reisepreis € 788,-; Benzin € 75,-; Essen € 112,-; Vignette € 15,-) ersucht, jedoch ohne Erfolg. Hilfesuchend hat sich Frau V. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau V. mehr als nur zufriedenstellende Lösung gefunden werden: der komplette Reisepreis wurde den Konsumenten zurückerstattet.