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Der Grundsatz der Prospektwahrheit wurde verletzt

Frau P. hat bei der BigXtra Touristik GmbH eine Reise inklusive Reiserücktritt-Basisschutz Versicherung für fünf Personen (13.07.2015 - 17.07.2015) nach Kroatien zum Preis von € 848,- gebucht und bezahlt. Frau P. zufolge hatten die gebuchten Leistungen nicht ihren Ansprüchen und dem Prospekt entsprochen. Die Konsumentin wurde drei Tage vor Abreise informiert, dass das gebuchte Duga Uvala Hotel geschlossen ist. Das Unternehmen hat ihr die Umbuchung auf ein anderes Hotel (Holiday Hotel) angeboten und die Konsumentin hat der Umbuchung zugestimmt. Bei Ankunft haben die Konsumenten festgestellt, dass der Grundsatz der Prospektwahrheit verletzt wurde, denn das Hotel hat den Beschreibungen nicht entsprochen: alte Hotelausstattungen; Blick auf der Gartenseite ist laut Angaben der Konsumentin ein "Mistkübelblick" gewesen; all-inklusive-Service wurde den Konsumenten verweigert; für Kindern nicht geeignet usw. Aufgrund der vor Ort reklamierten Unannehmlichkeiten wurde die neue Unterkunft nicht in Anspruch genommen, wobei die Konsumenten aufgrund der schlechten Konditionen den Abbruch der Reise bekannt gegeben haben. Dies wurde von dem Unternehmen bestätigt. Da der gewünschte Urlaub nicht in Anspruch genommen werden konnte, haben die Konsumenten die Erstattung eines Gesamtbetrages in Höhe von € 1.135,- (Reisepreis € 848,-; Benzin € 151,-; Essen € 112,-; Telefonate € 9,-; Vignette € 15,-) gefordert, jedoch ohne Erfolg. Die Konsumenten haben sich für den entgegenkommenden Betrag in Höhe von € 85,- bedankt, jedoch als nicht zufriedenstellend empfunden, Grund weshalb man sich an den an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt hat.

Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau P. mehr als nur zufriedenstellende Lösung gefunden werden: nach lange durchgeführten Korrespondenzen wurde der Konsumentin die Differenz in Höhe von € 1.050,- zurückerstattet.