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Sharm el Sheikh - Flug verpasst

Herr S. hat bei der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG einen Flug von Sharm el Sheikh über Istanbul nach Wien gebucht. Laut Angaben des Konsumenten hat er seinen Flug verpasst, da das Flugzeug eine Stunde früher, nämlich um 14:45 Uhr anstatt um 15:45 Uhr - wie in der Buchungsbestätigung angeführt - abgehoben hat. Der Konsument hat sich sowohl vor Ort als auch später per E-Mail bei der Fluggesellschaft beschwert, jedoch ohne eine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten zu haben. Herr S. hat sich für das Angebot (Gutschein in Höhe von € 50,-) bedankt, war jedoch nicht bereit gewesen, diesen zu akzeptieren und hat um eine erneute Überprüfung des Anliegens ersucht. Aufgrund des Vorfalles sind Herrn S. weitere Kosten entstanden: Handyrechnung in Höhe von € 411,-, Verdienstentgang in Höhe von € 350,- sowie eine Vertragsstrafe in gleicher Höhe, Kosten der neue Flugtickets in Höhe von € 268,-, Taxikosten usw. Außerdem ist der Konsument der Meinung gewesen, dass ihm eine Entschädigung nach der Fluggastverordnung zugestanden ist, die er auch gefordert hat, jedoch erfolglos. Hilfesuchend hat sich Herr S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, den Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da die Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG bis Redaktionsschluss einfach keine Stellungnahme abgegeben hat.