Anschlussflug wegen einer Flugverspätung verpasst
Frau V. habe über die Turkish Airlines einen Hin- und Rückflug für zwei Personen von Wien über Istanbul nach Hurghada gebucht. Laut Angaben der Konsumentin sei der Flug von Wien nach Istanbul verspätet gewesen, weshalb sie den Anschlussflug von Istanbul nach Hurghada verpasst habe. Schließlich sei die Konsumentin mit einer 24- stündigen Verspätung am Ziel angekommen. Dadurch seien der Konsumentin Unannehmlichkeiten entstanden. Außerdem habe Frau V. in Istanbul ein Visum erwerben müssen, um den Flughafen zwecks Nächtigung in einem Hotel verlassen zu können. Die Kosten für die Unterkunft hätten die Turkish Airlines übernommen. Die Konsumentin sei der Meinung gewesen, dass ihr und ihrem Mitreisenden für die Verspätung eine Entschädigung nach der EU-Fluggastverordnung zustehen würde. Hilfesuchend haben sich die Konsumenten an den Konsumentenschutz gewandt. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung für den Konsumenten gefunden werden. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines war leider nicht bereit, dem Konsumentenschutz zu antworten, um Stellung zu beziehen.