Brand am Flughafen Fiumicino in Rom: Umbuchung - Flugverspätung - Extrakosten
Frau K. habe bei der Alitalia Compagnia Aerea Italiana S.p.A. für Juni 2015 Flüge von Cagliari über Rom nach Wien gebucht. Laut Angaben der Konsumentin sei der Flug von Cagliari über Rom umgebucht worden, wobei sie davon nicht in Kenntnis gesetzt worden sei. Am Flughafen von Cagliari habe Frau K. feststellen müssen, dass die Mitarbeiter der Fluggesellschaft sie in deren Datenbank nicht finden hätten können. Infolgedessen sei ihr vorgeschlagen worden, ein Ticket nach Rom zu kaufen und sich dort vor Ort nach der Umbuchung zu erkundigen. An einem Schalter in Rom sei ihr mitgeteilt worden, dass ihr ursprünglich gebuchter Flug Cagliari - Rom - Wien umgebucht worden sei und über Luxemburg stattfinden hätte sollen. Diese Informationen seien der Konsumentin zuvor nicht kommuniziert worden. Des Weiteren habe die Konsumentin erfahren, dass der Anschlussflug von Rom nach Wien storniert worden sei. Mit einer 12-stündigen Verspätung sei die Konsumentin schließlich in Wien angekommen, ihr Gepäck hingegen habe sie erst drei Tage später erhalten. Die Begründung für die Flugstornierung sei ein Brand am Flughafen Fiumicino in Rom gewesen, der ca. 2 Wochen vor dem Flug stattgefunden haben solle. Aufgrund der entstandenen Unannehmlichkeiten habe sich die Konsumentin hilfesuchend an den Konsumentenschutz gewandt. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung für Frau K. gefunden werden. Die Fluggesellschaft Alitalia Compagnia Aerea Italiana S.p.A. war leider nicht bereit, dem Konsumentenschutz zu antworten, um Stellung zu beziehen.