Gepäckverspätung - Entschädigung für Nachkauf
Im Jänner 2015 hat Herr K. bei der Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG einen Flug für zwei Personen von Wien über Düsseldorf nach Gran Canaria gebucht. Laut Angaben des Konsumenten sind ihm und seiner Begleiterin, da sein Koffer erst am nächsten Tag gegen Abend ins Hotel geliefert wurde, Unannehmlichkeiten (lange Wartezeiten, Zeitverlust usw.) und zusätzliche Kosten entstanden. Die angebotene Entschädigung (Zahlung von € 100,- oder Gutschein über € 140,-) hat der Konsument nicht akzeptiert, da der entstandene Schaden, nämlich die Kosten für die Ersatzbeschaffung der benötigten Toilettenartikel und Kleidung, € 613,- betragen hat. Da der seitens der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG überwiesene Betrag in Höhe von € 306,21 für den Konsumenten nicht zufriedenstellend gewesen war, haben sich die Konsumenten an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, den Herrn K. zufriedenstellende Lösung erzielt worden. Die Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG war leider nicht bereit Herrn K. entgegenzukommen und den restlichen Differenzbetrag zurückzuerstatten.