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Schlafabteil nicht angebracht?

Herr E. hat bei der ÖBB-Personenverkehr AG ein Schlafabteil (Double mit Dusche und WC - Deluxe) für zwei Personen für den 24.07.2015 von Hamburg nach Wien zum Preis von € 314,- gebucht und bezahlt. Herrn E. zufolge haben die Leistungen des Unternehmens nicht seinen Ansprüchen und nicht dem Vertrag entsprochen. Vor der Abfahrt hat der Konsument festgestellt, dass kein Waggon, das das gebuchte Schlafabteil enthalten hätte, vorhanden war, weshalb ihm nur ein Mini-Schlafabteil zur Verfügung gestellt wurde. Laut Angaben des Herrn E. ist es unmöglich gewesen in diesen Betten zu schlafen, da diese viel zu klein und viel zu eng gewesen war. Aufgrund der entstandenen Unannehmlichkeiten hat der Konsument eine Entschädigung in Höhe von mindestens der Preisdifferenz zwischen dem gebuchten und tatsächlich zur Verfügung gestellten Abteil gefordert. Hilfesuchend hat sich Herr E. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, den Herrn E. zufriedenstellende Lösung erzielt werden: Kulanzangebot von der ÖBB-Personenverkehr AG (€ 30,- in bar + € 40,- in Form vin Reisegutscheinen).