Not so charming
Herr M. hat im März 2015 bei der Fluggesellschaft Austrian Airlines AG einen Flug für 2 Personen von Linz über Wien nach Newark (New Jersey) und einen Rückflug für 2 Personen vom JFK (New York) über Wien nach Linz gebucht. Aufgrund mehrerer Probleme hat der Rückflug nicht den Ansprüchen des Konsumenten entsprochen. Laut Angaben des Konsumenten wurde bereits kurz nach der Buchung der Flug von Wien nach Linz gestrichen. Der Konsument hat online eingecheckt, leider war es nicht möglich die Bordkarten auszudrucken, weshalb er mit dem Unternehmen telefonisch Kontakt aufgenommen und erfahren hat, dass das Problem bei der Austrian Airlines AG gelegen hat. Nach Intervention des Unternehmens war es dem Konsumenten schließlich möglich, die Bordkarten von Linz nach Wien für beide Reisende auszudrucken. Für den Flug von Wien nach Newark hat er nur seine Bordkarte ausdrucken können, Frau M. musste laut Angaben einer Mitarbeiterinnen der Austrian Airlines AG am Schalter einchecken, wofür die amerikanischen Behörden verantwortlich sein sollten. Am späteren Abend stellte der Konsument fest, dass er eine Stunde nach dem mit den Mitarbeiterinnen geführten Telefongespräch eine E-Mail erhalten hat, mit der ihm mitgeteilt wurde, dass der Hinflug über Frankfurt stattfinden wird. Zusätzlich hat Herr M. vergeblich versucht für den Rückflug online einzuchecken. Seitens des Unternehmens wurde dem Konsument am Telefon erklärt, dass er direkt am Flughafen einchecken muss. Am JFK musste der Konsument ca. eineinhalb Stunden warten, bis ihm und seiner Ehefrau endlich Bordkarten ausgehändigt wurden. Laut Angaben des Herrn M. sind die Mitarbeiter der Austrian Airlines AG in Wien nicht über die richtige Vorgehensweise bei einer Umbuchung auf den Zug (Wien - Linz) informiert. Der Konsument wurde von einem Schalter zum anderen, sogar zum Gate F+G geschickt. Hilfesuchend wandte sich Herr M. damit an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Austrian Airlines AG auch auf mehrere Anfragen der Presseabteilung bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.